Schade, dass sie sich entschieden haben, den Verein zu verlassen!
Alle Kündigungen müssen schriftlich an die Vereinsadresse, ohne eine Unterschrift kann die Kündigung nicht bearbeitet werden.
Kündigungsfrist nach Satzung
§ 5 Austritt
1. Der Austritt kann jederzeit erklärt werden, wobei eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende einzuhalten ist. Die Austrittserklärung muss an die Geschäftsadresse des Vorstandes gesendet und von diesem schriftlich bestätigt werden.
2. Das austretende Mitglied bleibt zur Zahlung des Beitrages bis zur Beendigung der Mitgliedschaft verpflichtet. Das im Besitz des Mitglieds befindliche Vereinseigentum ist mit der Kündigung dem Vorstand auszuhändigen. Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche an den Verein.
Monat der Kündigung | Austritt aus dem Verein |
Januar | Juni (im gleichen Jahr) |
Februar | Juni (im gleichen Jahr) |
März | Juni (im gleichen Jahr) |
April | September (im gleichen Jahr) |
Mai | September (im gleichen Jahr) |
Juni | September (im gleichen Jahr) |
Juli | Dezember (im gleichen Jahr) |
August | Dezember (im gleichen Jahr) |
September | Dezember (im gleichen Jahr) |
Oktober | März (im folgenden Jahr) |
November | März (im folgenden Jahr) |
Dezember | März (im folgenden Jahr) |
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z.H. Verena Hornig
Wiesenstraße 146
42105 Wuppertal