Willkommen beim AllgemeinerTV 1860 Wuppertal-Elberfeld e.V.
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Kündigung

Schade, dass sie sich entschieden haben, den Verein zu verlassen!

Alle Kündigungen müssen schriftlich an die Vereinsadresse, ohne eine Unterschrift kann die Kündigung nicht bearbeitet werden.

 

 

Kündigungsfrist nach Satzung

§ 5 Austritt

1.   Der Austritt kann jederzeit erklärt werden, wobei eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende einzuhalten ist. Die Austrittserklärung muss an die Geschäftsadresse des Vorstandes gesendet und von diesem schriftlich bestätigt werden.

2.   Das austretende Mitglied bleibt zur Zahlung des Beitrages bis zur Beendigung der Mitgliedschaft verpflichtet. Das im Besitz des Mitglieds befindliche Vereinseigentum ist mit der Kündigung dem Vorstand auszuhändigen. Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche an den Verein.

 

Monat der Kündigung Austritt aus dem Verein
Januar Juni (im gleichen Jahr)
Februar Juni (im gleichen Jahr)
März Juni (im gleichen Jahr)
April September (im gleichen Jahr)
Mai September (im gleichen Jahr)
Juni September (im gleichen Jahr)
Juli Dezember (im gleichen Jahr)
August Dezember (im gleichen Jahr)
September Dezember (im gleichen Jahr)
Oktober März (im folgenden Jahr)
November März (im folgenden Jahr)
Dezember März (im folgenden Jahr)

 

 

 

 

Geschäftsadresse

Allgemeiner TV

z.H. Verena Hornig

Wiesenstraße 146

42105 Wuppertal

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